Lieferantenwechsel in 24h ab 06.06.2025

Wichtige Änderung ab dem 06.06.2025: Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung Ihres Stromvertrags nur noch im Voraus möglich
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind ab dem 6. Juni 2025 alle An-, Ab- und Ummeldungen Ihres Stromliefervertrags ausschließlich für zukünftige Zeitpunkte zulässig.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie einen Einzug, Auszug oder Umzug planen, müssen Sie uns rechtzeitig im Voraus informieren. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist ab diesem Datum nicht mehr erlaubt.
Bitte melden Sie sich spätestens 14 Tage vor dem geplanten Termin bei uns.
Wichtig:
- Notieren Sie am Tag des Ein- oder Auszugs den Zählerstand im Übergabeprotokoll.
- Senden Sie uns das Protokoll schnellstmöglich zu.
- Wir benötigen Ihre MaLo-ID (eindeutige, elfstellige Kennung, die jede Verbrauchsstelle individuell identifiziert).
Was passiert, wenn Sie sich nicht rechtzeitig melden?
- Wenn ein Auszug nicht fristgerecht mitgeteilt wird, müssen Sie den Strom weiterhin bezahlen – auch für den Verbrauch durch Nachmieter.
- Wenn Sie sich bei Einzug nicht anmelden, wird der Verbrauch möglicherweise Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer berechnet.
- Um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine rechtzeitige Anmeldung.
Hinweis für Wohnungsgesellschaften und Eigentümer:
Bitte informieren Sie Ihre Mieter über diese neue Regelung.
Gern können Sie uns geplante Ein- und Auszüge sowie die Zählerstände im Übergabeprotokoll direkt am Tag der Wohnungsübergabe übermitteln.
Rechtliche Grundlage:
§ 20a Abs. 2 EnWG, Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2019/944, Beschluss der Bundesnetzagentur BK6.
Wichtig:
Die neuen Regelungen zum Lieferantenwechsel ändern nicht die Laufzeiten oder Kündigungsfristen Ihres bestehenden Vertrags.