Allgemeine Fragen - FAQ
Sie haben Fragen rund um das Thema Energie? Auf dieser Seite haben wir allerhand Fragen und Antworten für Sie zusammen gestellt. Hier mehr erfahren und Neues lernen!
Allgemeine Fragen
Diese Abkürzung kommt aus dem Englischen und steht für "Frequently Asked Questions"; zu deutsch "häufig gestellte Fragen". In diesem Sinne dient dieser Seite einer Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig auftretenden Fragen und Problemen.
Sie können Ihren Zählerstand am Besten direkt im Kundenportal eingeben. Sobald Sie sich ein Passwort* vergeben haben, ist diese Funktion für Sie freigeschaltet.
Anleitung Zählerstandsübermittlung:
Schritt 1 : Melden Sie sich bitte mit E-Mailadresse und Passwort an.
Schritt 2 : Nach der Anmeldung sehen Sie die Startseite des Kundenportals.
Schritt 3 : Sie sehen nun das Feld mit der Zählerstandseingabe. Klicken Sie einfach auf die erste große Kachel unterhalb der Menüzeile oben links. Sie können ihr Ablesedatum mittels des Kalenderfeldes eingeben oder direkt in das Feld reinschreiben. Den Zählerstand bitte ohne Komma eingeben. Haben Sie keine Angst vor Zahlendrehern, das Portal weist Sie automatisch auf „unlogische“, also zu hohe oder zu niedrige Werte hin.
Sollte es trotz Anleitung nicht klappen, rufen Sie gern bei uns an und wir „lotsen“ Sie telefonisch durch den Prozess. Alternativ können Sie Ihren Zählerstand auch telefonisch oder postalisch bei uns einreichen.
* Achtung: Funktionen bei denen es um Ihre sensiblen Daten geht, funktionieren nur nach Vergabe eines Passwortes. Dies dient dem Schutz Ihrer Daten. Sie werden durch ein Hinweisfenster darauf aufmerksam gemacht.
In der Großen Kreisstadt Grimma und in weiten Teilen der Region sind die MITNETZ STROM bzw. die MITNETZ GAS die zuständigen Netzbetreiber. Netzbetreiber sind für den Betrieb und die Instandhaltung der Netze, durch welche Energie zu Ihnen geliefert wird, zuständig. Darüber hinaus obliegt auch der weitere Ausbau und die Planung von Leitungen dem Netzbetreiber. Es müssen genügend Kapazitäten vorgehalten werden, damit zu jeder Zeit die Versorgung aller Anschlüsse mit Energie gewährleistet wird. Weitere Informationen finden Sie jeweils auf den Unternehmensseiten:
Die Mitnetz ist hier in der Region Netzbetreiber und dafür zuständig dass unsere Energie bei Ihnen zuhause ankommt. Die Mitnetz stellt Ihrem Versorger, also uns den Stadtwerken, die Netzentgelte in Rechnung. Dazu ist es notwendig eine Kundenselbstablesung von Ihnen einzuholen. Dies geschieht einmal im Jahr und richtet sich nach dem Turnus, wann Ihr Zähler eingebaut wurde.
Außer uns, dem Stromlieferanten, hat auch noch der zuständige Netzbetreiber ein Interesse an Ihren Zählerständen. In der Großen Kreisstadt Grimma und in weiten Teilen der Region sind die MITNETZ STROM bzw. die MITNETZ GAS der zuständige Netzbetreiber. Daher finden Sie auch einmal jährlich Post von diesen Unternehmen in Ihrem Briefkasten. Der MITNETZ STROM bzw. MITNETZ GAS können Sie die Zählerstände bequem von zuhause aus über das Internet melden. Sie haben kein Internet? Auch kein Problem, dann kommt, wie auch früher schon der Ableser zu Ihnen ins Haus.
Wenn Sie in Grimma und Umgebung ein Grundstück erwerben und dies bebauen möchten, ist es notwendig für die Tiefbauarbeiten nach Leitungsauskünften und auch Schachtscheinen anzufragen. Dies erfolgt beim jeweiligen Netzbetreiber, bei uns in der Region der Mitnetz.
Hier klicken für Schachtschein Strom
Hier klicken für Schachtschein Erdgas
Wenn Sie einen Baustromkasten für den Neubau gestellt bekommen, können wir Sie gern mit Baustrom beliefern. Wenn Sie sich bei keinem Versorger anmelden, werden Sie aus der Grund- und Ersatzversorgung beliefert- dies kann unter Umständen teuer werden.
Für spezifische Fragen zu unseren Online-Serviceleistungen haben wir eine eigene Seite erstellt.
Über unser Kundenportal
Sollte Ihre Frage dort nicht zu finden sein, kontaktieren Sie uns gern.
Ihr Energieverbrauch hat sich geändert, weil Sie zum Beispiel auf einmal im Home-Office arbeiten? Um eine Nachzahlung auf der Jahresrechnung zu vermeiden, können Sie Ihren Abschlag unkompliziert zu jedem Zeitpunkt anpassen. Auch unterjährig.
In unserem Kundenportal können Sie Ihren Abschlag jederzeit unter dem Menübereich "Service" ändern. Einfach das Feld "Abschlag ändern" auswählen.
Falls Sie vor der Änderung noch eine Beratung wünschen oder wir den Abschlag für Sie ändern sollen, kein Problem, sprechen Sie uns einfach an.
Ihr Verbrauch war höher als gedacht? So etwas kann passieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir vereinbaren unkompliziert eine Ratenzahlung. Gern können Sie den reinen Rechnungsbetrag, ohne den ersten Abschlag, auch in mehreren monatlichen Zahlungen begleichen. Bitte beachten Sie das die Ratenzahlung nicht länger als 12 Monate andauern darf, da dann direkt die nächste Jahresrechnung fällig wird.
Sprechen Sie uns online an
oder rufen Sie innerhalb unserer Öffnungszeiten direkt unseren Kundenservice an.
Sobald Sie Ihr Übergabeprotokoll von der Wohnung erhalten haben, reichen Sie uns eine Kopie ein. Wir melden dann mit dem auf dem Übergabeprotokoll ersichtlichen Zählerstand und dem Tag der Übergabe, Ihre Lieferstelle ab. Es ist auch zwingend notwendig, dass Sie uns Ihre Verzugsanschrift mitteilen, um Ihnen die Schlussrechnung zu schicken. Diese Adressänderung können Sie unkompliziert im Kundenportal selber erledigen. Wenn dies nicht geschieht, starten wir eine Anfrage beim Melderegister- die Kosten dafür tragen Sie. Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung nur 4 Wochen rückwirkend möglich ist.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die neue Wohnung.
Sie sind neu nach Grimma gezogen? Herzlich Willkommen! Hier ist Ihr Wegweiser Grimma.
Die Stadt Grimma informiert auf ihrer eigenen Internetseite über zahlreiche nützliche Themen. Egal ob Sie Fragen zur Abfallentsorgung, wo Sie Ihre Mülltonnen anmelden können oder zu unserem Wasserwerk.
Von Strom über Erdgas in hin zur Wärmepumpe finden Sie alles rund um Energie natürlich bei uns
Mit dem Grundpreis werden die notwendigen Gebühren für die Nutzung des Strom- bzw Erdgasnetzes, Zählerablesungen und die jährlichen Abrechnungen beglichen. Dieses Entgeld entspricht einer verbrauchsunabhängigen regelmäßigen Pauschale für Ihren Anschluss.
Der Arbeitspreis entspricht Ihrem Verbrauch. Es wird also pro gelieferte Kilowattstunde der jeweilige Arbeitspreis fällig. Durch einen achtsamen und sparsamen Energieeinsatz können Sie diese Kosten selbst beeinflussen.
Der Endpreis für die von Ihnen verbrauchte Menge an Strom und/oder Erdgas ergibt sich immer aus dem Arbeitspreis plus dem Grundpreis.
Sie sind in eine neue Wohnung gezogen. Keine Sorge, Sie werden auf jeden Fall nicht im Dunkeln sitzen. Eine Versorgung mit Wasser, Strom und Wärme ist gesetzlich geregelt. Dies kann allerdings unter Umständen sehr teuer werden. Falls Sie sich bei keinem Versorger anmelden, sind Sie automatisch in der Grund- und Ersatzversorgung der enviaM. Wenn Sie unnötige Mehrkosten vermeiden wollen, suchen Sie sich am Besten schnellstmöglich einen Energieversorger. Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot und übernehmen den Wechsel für Sie.
Fragen rund um das Thema Strom
Unser Betreiber, die MITNETZ STROM bietet einen Online-Service, mit dem schnell und einfach ermittelt werden kann, ob bei Ihnen die Versorgung gerade unterbrochen ist. Dazu müssen lediglich die Postleitzahl und der betroffene Ortsteil angegeben werden.
Hier Klicken für Weiterleitung
Wenn Sie dies bereits getan haben und eine neue, noch unbekannte Störung mitteilen möchten, können Sie das unter www.stromausfall.de einfach und komfortabel vornehmen.
Falls Gefahr im Verzug ist oder Sie uns weitere wichtige Informationen mitteilen wollen, rufen Sie bitte die kostenlose Servicenummer an. Diese ist rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Notfallnummer 0800 2 305070
Darüber hinaus finden Sie ebenfalls auf der Seite der Mitnetz Strom Weitere Informationen
Sie haben ein Grundstück in Grimma und Umgebung erworben und möchten dieses bebauen? Die Stadtwerke Grimma GmbH als regionaler Energieversorger unterstützen Sie. Wenn Sie einen Baustromkasten für den Neubau gestellt bekommen, können wir Sie gern mit Baustrom beliefern. Wenn Sie sich bei keinem Versorger anmelden, werden Sie aus der Grund- und Ersatzversorgung beliefert; dies kann unter Umständen teuer werden.
Während bei konventionellen (analogen) Messeinrichtungen nur der Zählerstand abgelesen werden kann, gibt die moderne Messeinrichtung auch Aufschluss über die abgenommene Leistung und speichert die Zählerstände 2 Jahre lang. Dies soll beim Endverbraucher für eine höhere Transparenz des Stromverbrauchs sorgen und ihm die Möglichkeit einer vereinfachten Überprüfung der Abrechnung geben. Mit dem Einbau der modernen Messeinrichtung gehen allerdings auch höhere Kosten beim Messstellenbetrieb einher. In Ihrer Stromabrechnung werden Sie zukünftig genau sehen, welche Messeinrichtung bei ihnen im Einsatz ist. Bei vielen unserer Kunden wurden bereits neue digitale Zähler - sogenannte moderne Messeinrichungen - eingebaut. Der Einbau der neuen Zähler wird vom zuständigen Netzbetreiber umgesetzt. Grundlage hierfür ist eine Entscheidung der Bundesregierung zur Verabschiedung des Messstellenbetriebsgesetztes. Dieses schreibt vor, das bis zum Jahr 2031 alle analogen Stromzähler gegen digitale Zähler ausgetauscht werden müssen.
Die Anzeige springt in der Regel zwischen den Verbräuchen 1.8 und 2.8
1.8 ist Ihr Verbrauch der aus dem Netz bezogen wird - dieser ist in der Regel der Stand, den Sie an uns melden.
Die Anzeige 2.8 ist wichtig für die enviaM, falls sie eine PV-Anlage installiert haben und selbst Strom erzeugen- hieraus errechnet sich Ihre Einspeisevergütung.
Fragen rund um das Thema Erdgas
In diesem Fall hat die Mitznetz Gas als zuständiger Netzbetreiber eine Servicenummer eingerichtet:
0800 2 120120 (kostenfrei)
Sie können diese zu folgenden Zeiten erreichen:
Montag bis Freitag: 7:00 bis 20:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 16:00 Uhr
Darüber hinaus greift rund um die Uhr eine ebenfalls kostenlose Entstörungsnummer:
0800 2 200922 (kostenfrei)
Montag bis Sonntag: 0:00 bis 24:00 Uhr
Darüber hinaus finden Sie ebenfalls auf der Seite der Mitnetz Gas Weitere Informationen
Erdgas und Strom werden nach Kilowattstunden abgerechnet. Der Verbrauch von Erdgas wird vom Zähler allerdings zunächst in Kubikmeter gemessen und muss erst noch in Kilowattstunden umgerechnet werden.
Aber keine Sorge, das übernehmen wir für Sie.
Sie möchten schon vorher wissen, was auf Ihrer Jahresrechnung für ein Rechnungsbetrag ausgewiesen wird? Auf Ihrem Erdgaszähler wird Ihr Verbrauch in m³ ausgewiesen- um diesen in kWh umzurechnen, benötigen Sie zwei Komponenten für den Umrechnungsfaktor. Diese werden uns zu den jeweiligen Zählerstandsmeldungen von der Mitnetz-Gas zur Verfügung gestellt. Dieser ist der Abrechnungsbrennwert und die Zustandszahl.
Beispiel: Habe ich einen Verbrauch von 3.000 m³ und die Komponenten für den Umrechnungsfaktor betragen: Abrechnungsbrennwert 11,189 kWh/m³ & Zustandszahl 0,9512 – multipliziere ich beide Komponenten und erhalte ein Ergebnis von 10,6429. Diesen Wert multipliziere ich mit dem Verbrauch von 3.000 m³ und erhalte meinen Verbrauch in kWh= 31.920 kWh
Da allerdings die Komponenten erst zur Rechnungslegung bereitgestellt werden- kann man grob den Verbrauch in m³ x 11 rechnen um auf den kWh-Verbrauch zu kommen.
Anfragen zu Erdgasanschlüssen richten Sie bitte an die Mitnetz GAS, da diese der Netzbetreiber sind.